Pand AXA Bike Security

Lieferbedingungen Schlüsselservice

Allgemeine Bedingungen des SCHLÜSSELSERVICE von AXA BIKE SECURITY, Tochterunternehmen der Allegion Netherlands B.V. mit Sitz in Veenendaal, Niederlande

Version gilt ab dem 01.01.2015

1. Allgemein

1.1  Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle AXA-Angebote und für alle zwischen AXA und seinen Kunden getroffenen Vereinbarungen. Die Bedingungen sind über die AXA-Website für jeden zugänglich.

1.2  Durch die Bestellung bestätigen Sie, dass Sie den Zahlungs- und Lieferbedingungen zustimmen. AXA behält sich das Recht vor, die Bedingungen im Hinblick auf Lieferung und/oder Zahlung zu ändern.

1.3  AXA gewährleistet, dass das gelieferte Produkt der Vereinbarung und den Angaben des Angebots entspricht.

2. Lieferung

2.1  Die Lieferung erfolgt, solange der Vorrat reicht.

2.2  Alle auf der Website angegebenen Fristen sind nur Hinweise. Aus diesen Fristen können keine Rechte abgeleitet werden.

2.3  Die Lieferung erfolgt innerhalb von 30 Tagen.

3. Preise

3.1  Alle auf der Website angegebenen Preise können Druckfehler aufweisen. Für die Folgen von Druckfehlern wird keine Haftung übernommen.

3.2  Alle Preise auf der Website sind in Euro angegeben und enthalten die niederländische Mehrwertsteuer von 21 %.

4. Betrachtungszeitraum / Rücktrittsrecht

Alle Schlüssel werden speziell auf Ihre Bestellung hin gefertigt und sind gemäß der Ausschlussklausel im Gesetz über den Fernabsatz (Artikel 7:5 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Niederlande) vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen.

5. Datenverwaltung

Wenn Sie bei AXA eine Bestellung aufgeben, werden Ihre Daten in die AXA-Kundendatenbank aufgenommen. Entsprechend dem niederländischen Datenschutzgesetz gibt AXA Ihre persönlichen Daten nicht an Dritte weiter.

6. Gewährleistung und Konformität

6.1  AXA garantiert, dass seine Produkte und/oder Services der Vereinbarung, den angegebenen Spezifikationen, angemessenen Qualitätsanforderungen und den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder Behördenvorschriften entsprechen, die bei Vertragsabschluss gültig waren.

6.2  Wenn ein geliefertes Produkt als fehlerhaft oder von minderer Qualität befunden wird, benachrichtigt der Kunde AXA schriftlich innerhalb eines Monats nach Feststellen der Mängel (vor der Rückgabe des entsprechenden Produkts an AXA).

6.3  Wenn AXA die Reklamation des Kunden als gerechtfertigt betrachtet, wird der Schlüssel gratis ersetzt. Jegliche Haftung für durch AXA verursachte Schäden ist auf den Rechnungsbetrag für die fraglichen Güter beschränkt. Jegliche Haftung für jede andere Art von durch AXA verursachten Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für zusätzliche Wiedergutmachungen jedweder Art, Entschädigungen für indirekte oder Folgeschäden oder für Schäden durch entgangene Gewinne.

6.4 Diese Gewährleistung gilt nicht: (A) solange der Kunde gegenüber AXA in Verzug ist; (B) wenn der Kunde die gelieferte Ware modifiziert oder deren Modifikation durch Dritte veranlasst hat; (C) wenn die gelieferten Waren abnormalen Bedingungen ausgesetzt waren oder in anderer Form nachlässig behandelt wurden.

7. Vereinbarung

7.1  Eine Vereinbarung zwischen AXA und einem Kunden kommt zustande, sobald die Durchführbarkeit der Bestellung von AXA bewertet wurde.

7.2  AXA behält sich das Recht vor, Bestellungen oder Anforderungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder nur unter der Bedingung anzunehmen, dass sie gegen Nachnahme oder Vorkasse versandt werden.

8. Bilder und Spezifikationen

Alle Abbildungen, Fotos, Zeichnungen und Informationen zu Gewichten, Abmessungen, Farben etc. auf der AXA-Website sind nur annähernd maßgebend und können nicht zur Beanspruchung von Entschädigungen oder zur Auflösung der Vereinbarung geltend gemacht werden.

9. Höhere Gewalt

9.1    AXA haftet nicht für die Nichteinhaltung von Verpflichtungen aufgrund von höherer Gewalt.

9.2    Höhere Gewalt bezieht sich auf externe Ursachen oder Bedingungen, für die das Risiko nicht angemessenerweise von AXA getragen werden kann. Höhere Gewalt bezieht sich ausdrücklich auch auf Verzögerungen bei unseren Lieferanten oder deren Nichterfüllung von Services, Störungen im Internet, Stromausfälle, Störungen im E-Mail-Verkehr sowie Störungen oder Änderungen in der von Dritten bereitgestellten Technologie, Transportschwierigkeiten, Streiks, Regierungsmaßnahmen, Lieferverzögerungen und Fahrlässigkeit der Lieferanten und/oder Hersteller von AXA.

9.3    Im Fall höherer Gewalt behält AXA sich das Recht vor, die Verpflichtungen auszusetzen, und ist dazu berechtigt, die Vereinbarung teilweise oder ganz aufzulösen. In keinem Fall ist AXA zur Zahlung von Vertragsstrafen oder Schadensersatz verpflichtet.