Pand AXA Bike Security

Lieferbedingungen SchlĂŒsselservice

Allgemeine Bedingungen des SCHLÜSSELSERVICE von AXA BIKE SECURITY, Tochterunternehmen der Allegion Netherlands B.V. mit Sitz in Veenendaal, Niederlande

Version gilt ab dem 01.01.2015

1. Allgemein

1.1  Diese allgemeinen Bedingungen gelten fĂŒr alle AXA-Angebote und fĂŒr alle zwischen AXA und seinen Kunden getroffenen Vereinbarungen. Die Bedingungen sind ĂŒber die AXA-Website fĂŒr jeden zugĂ€nglich.

1.2  Durch die Bestellung bestÀtigen Sie, dass Sie den Zahlungs- und Lieferbedingungen zustimmen. AXA behÀlt sich das Recht vor, die Bedingungen im Hinblick auf Lieferung und/oder Zahlung zu Àndern.

1.3  AXA gewÀhrleistet, dass das gelieferte Produkt der Vereinbarung und den Angaben des Angebots entspricht.

2. Lieferung

2.1  Die Lieferung erfolgt, solange der Vorrat reicht.

2.2  Alle auf der Website angegebenen Fristen sind nur Hinweise. Aus diesen Fristen können keine Rechte abgeleitet werden.

2.3  Die Lieferung erfolgt innerhalb von 30 Tagen.

3. Preise

3.1  Alle auf der Website angegebenen Preise können Druckfehler aufweisen. FĂŒr die Folgen von Druckfehlern wird keine Haftung ĂŒbernommen.

3.2  Alle Preise auf der Website sind in Euro angegeben und enthalten die niederlÀndische Mehrwertsteuer von 21 %.

4. Betrachtungszeitraum / RĂŒcktrittsrecht

Alle SchlĂŒssel werden speziell auf Ihre Bestellung hin gefertigt und sind gemĂ€ĂŸ der Ausschlussklausel im Gesetz ĂŒber den Fernabsatz (Artikel 7:5 des BĂŒrgerlichen Gesetzbuches der Niederlande) vom RĂŒcktrittsrecht ausgeschlossen.

5. Datenverwaltung

Wenn Sie bei AXA eine Bestellung aufgeben, werden Ihre Daten in die AXA-Kundendatenbank aufgenommen. Entsprechend dem niederlÀndischen Datenschutzgesetz gibt AXA Ihre persönlichen Daten nicht an Dritte weiter.

6. GewÀhrleistung und KonformitÀt

6.1  AXA garantiert, dass seine Produkte und/oder Services der Vereinbarung, den angegebenen Spezifikationen, angemessenen QualitĂ€tsanforderungen und den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder Behördenvorschriften entsprechen, die bei Vertragsabschluss gĂŒltig waren.

6.2  Wenn ein geliefertes Produkt als fehlerhaft oder von minderer QualitĂ€t befunden wird, benachrichtigt der Kunde AXA schriftlich innerhalb eines Monats nach Feststellen der MĂ€ngel (vor der RĂŒckgabe des entsprechenden Produkts an AXA).

6.3  Wenn AXA die Reklamation des Kunden als gerechtfertigt betrachtet, wird der SchlĂŒssel gratis ersetzt. Jegliche Haftung fĂŒr durch AXA verursachte SchĂ€den ist auf den Rechnungsbetrag fĂŒr die fraglichen GĂŒter beschrĂ€nkt. Jegliche Haftung fĂŒr jede andere Art von durch AXA verursachten SchĂ€den ist ausgeschlossen. Dies gilt auch fĂŒr zusĂ€tzliche Wiedergutmachungen jedweder Art, EntschĂ€digungen fĂŒr indirekte oder FolgeschĂ€den oder fĂŒr SchĂ€den durch entgangene Gewinne.

6.4 Diese GewĂ€hrleistung gilt nicht: (A) solange der Kunde gegenĂŒber AXA in Verzug ist; (B) wenn der Kunde die gelieferte Ware modifiziert oder deren Modifikation durch Dritte veranlasst hat; (C) wenn die gelieferten Waren abnormalen Bedingungen ausgesetzt waren oder in anderer Form nachlĂ€ssig behandelt wurden.

7. Vereinbarung

7.1  Eine Vereinbarung zwischen AXA und einem Kunden kommt zustande, sobald die DurchfĂŒhrbarkeit der Bestellung von AXA bewertet wurde.

7.2  AXA behĂ€lt sich das Recht vor, Bestellungen oder Anforderungen ohne Angabe von GrĂŒnden abzulehnen oder nur unter der Bedingung anzunehmen, dass sie gegen Nachnahme oder Vorkasse versandt werden.

8. Bilder und Spezifikationen

Alle Abbildungen, Fotos, Zeichnungen und Informationen zu Gewichten, Abmessungen, Farben etc. auf der AXA-Website sind nur annĂ€hernd maßgebend und können nicht zur Beanspruchung von EntschĂ€digungen oder zur Auflösung der Vereinbarung geltend gemacht werden.

9. Höhere Gewalt

9.1    AXA haftet nicht fĂŒr die Nichteinhaltung von Verpflichtungen aufgrund von höherer Gewalt.

9.2    Höhere Gewalt bezieht sich auf externe Ursachen oder Bedingungen, fĂŒr die das Risiko nicht angemessenerweise von AXA getragen werden kann. Höhere Gewalt bezieht sich ausdrĂŒcklich auch auf Verzögerungen bei unseren Lieferanten oder deren NichterfĂŒllung von Services, Störungen im Internet, StromausfĂ€lle, Störungen im E-Mail-Verkehr sowie Störungen oder Änderungen in der von Dritten bereitgestellten Technologie, Transportschwierigkeiten, Streiks, Regierungsmaßnahmen, Lieferverzögerungen und FahrlĂ€ssigkeit der Lieferanten und/oder Hersteller von AXA.

9.3    Im Fall höherer Gewalt behÀlt AXA sich das Recht vor, die Verpflichtungen auszusetzen, und ist dazu berechtigt, die Vereinbarung teilweise oder ganz aufzulösen. In keinem Fall ist AXA zur Zahlung von Vertragsstrafen oder Schadensersatz verpflichtet.